1233. o. T. doch noch in der ersten Hälfte des J. Die Bischöfe von Posen, Breslau und Lebus vermitteln einen Friedensvertrag, in welchem Heinrich und sein Sohn nicht nur allen Ansprüchen auf grosspolnische Landschaften entsagen, sondern auch bei Strafe der Exkommunikation durch den Bischof von Posen sich eidlich verpflichten, den Herzog Wladislaw in seinem Besitze nach Kräften zu unterstützen. Angeführt aus einer Urkunde von 1237 bei Roepell 453. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |